§ 1 Name und Sitz 
Der Verein führt den Name Solidarité deutsch – afrikanischer – Kulturverein. Er wird zur 
Eintragung in das Vereinsregister angemeldet. Nach der Eintragung führt der Verein den 
Zusatz eingetragener Verein (e.V.) 

§ 2 Zweck 
Zweck des Vereins ist die Pflege der Völkerverständigung zwischen Deutschen und 
WestafrikanerInnen. 
Der Verein führt alle ihm zur Erreichung des Vereinszwecks geeigneten Maßnahmen durch, insbesondere Informationsveranstaltungen, Lesungen, und Förderung der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. 
Aus den Einkünften und Eintrittsgeldern wird der Verein getragen. 

§ 3 Gemeinnützigkeit 
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des 
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur 
für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine 
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

§ 4 Geschäftsjahr 
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31.12.2006. 

§ 5 Mitgliedschaft 
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische Person des privaten Rechts 
werden. 
2. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft wird durch Aushändigung 
einer Mitgliedskarte erworben. 
3. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds oder durch schriftliche 
Austrittserklärung gerichtet an den Vorstand. Die Mitgliedschaft kann auch durch 
Ausschluss aus dem Verein enden, für welchen besondere Voraussetzungen gelten. 

§ 6 Organe 
Die Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. 

§ 7 Der Vorstand 
Der Vorstand des Vereins besteht aus zwei zum Vorstand gewählten Vereinsmitgliedern, dem 1. Vorstandsvorsitzenden und dem 2. Vorstandsvorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die zwei Vorstandsvorsitzenden vertreten. Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. 

§ 8 Die Mitgliederversammlung 
Die Mitgliederversammlung ist jährlich vom 1. Vereinsvorsitzenden unter Einhaltung einer 
dreiwöchigen Einladungsfrist durch persönliche Einladung der Vereinsmitglieder 
einzuberufen. 
Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben: 
1. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und dessen Entlastung. 
2. Genehmigung des Haushaltplanes für das kommende Geschäftsjahr. 
3. Wahl des Vorstandes. 
4. Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrags. 
5. Beschlüsse über Satzungsänderung und andere wichtige Maßnahmen des Vereins. 
Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn das 
Vereinsinteresse es erfordert oder die Mehrheit der Vereinsmitglieder die Einberufung 
fordern. 
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, welches vom Vorstandsvorsitzenden zu unterzeichnen ist. 

§ 9 Mitgliedsbeiträge 
Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und auf 20 Euro festgelegt. Für sozial 
benachteiligte Personen kann der Betrag auf die Hälfte reduziert werden. 

§ 10 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens 
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen 
an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte 
Körperschaft zwecks Verwendung zur Förderung der Völkerverständigung 
Vereinssatzung Unser Verein ist seit Mai 2006 eingetragen und ist gemeinnützig nach § 52 Abs. 2 Satz 1 AO
Die Anzahl der deutschen und hauptsächlich westafrikanischen Mitglieder halt sich die Waage, so das eine Ausgeglichenheit zwischen den verschiedenen Kulturen gegeben ist. 
Uns ist gegenseitige Toleranz wichtig, wir verstehen uns als Vermittlungsorgan zwischen den Kulturen auch innerhalb der afrikanischen Communities.  Dazu gehört auch die Akzeptanz  gegenüber Schwulen, Lesben und Queers. In erster Linie sollen sich all unsere Mitglieder und Besucher wohl fühlen und sich in einem sicheren und geschützten Raum wissen. Solidarité: deutsch- afrikanischer – Kulturverein e. V.  Die Gründungsmitglieder des Vereins:

Carolin Conde (1. Vorsitzende)
Fode Conde 
Doris Schäfer – Sonderfeld 
Boris Sonderfeld 
Dagmar Phillips (2. Vorsitzende)
Waldemar Krause 
Heinz Reinhoffer